Staatsform der TürkeiDie Verfassung
Wie alle modernen demokratischen Staaten legt auch die Türkische Republik Wert auf eine Trennung der staatlichen Machtinstitutionen. Kein Staatsorgan steht über dem anderen.
Die Republik Türkei, Türkiye Cumhuriyeti, ist eine parlamentarische Republik.
Das Selbstbestimmungsrecht liegt in den Händen des Volkes, die Ausübung ist dem Parlament übertragen.
1946 entwickelte sich die Türkei zu einem Mehr-Parteien-Staat. 1961 wurde das erste unabhängige Verfassungsgericht gegründet. Die Staatsorgane sind die Legislative, die Exekutive und die Gerichtsbarkeit. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament. Für die Exekutive sind der Staatspräsident und eine Kommission von Staatsministern zuständig. Die Gerichtsbarkeit ist unabhängig von der Regierung.
Die Legislative
550 Abgeordnete hat das türkische Parlament. Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre in freier, geheimer Wahl gewählt. Jeder mindestens 18 Jahre alte Bürger, der seine schulische Grundausbildung abgeschlossen hat, hat das Recht, zu wählen. Jeder 30-jährige Bürger, der seine schulische Grundausbildung abgeschlossen hat, hat das Recht, gewählt zu werden. Die Wahlvorgänge sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Abgeordneten vertreten das Volk und beschwören dies vor Antritt ihrer Amtsperiode mit einem verfassungsrechtlich festgelegten Eid.
Die Exekutive
Die Exekutive bilden der Staatspräsident und die Ministerial-Gremien. Der Staatspräsident repräsentiert den türkischen Staat an erster Stelle. Mit Antritt seiner siebenjährigen Amtsperiode verzichtet er auf seine Parteizugehörigkeit. Niemand kann zweimal zum Präsidenten gewählt werden.
Der Ministerpräsident und seine Minister bilden den Ministerrat. Der Ministerpräsident wird auf Geheiß des Staatspräsidenten aus der Mitte der Abgeordneten berufen. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten ausgewählt und vom Staatspräsidenten eingesetzt.
Die Gerichtsbarkeit
Gerichtliche Kompetenzen werden in der Türkei von unabhängigen Gerichten und vom Obersten Gerichtshof in Anspruch genommen. Laut Grundgesetz beruht die Gerichtsbarkeit im Interesse des Rechtsstaates auf der Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit der Richter und Gerichte. Die Verhandlungen sind, außer bei Sonderfällen, öffentlich.
Die Rechtsordnung
Die türkische Rechtsordnung wird in erster Linie durch Verfassung, Gesetze und Durchführungsbestimmungen (Statuten, Richtlinien und Erlasse) gesichert. Die ausführenden Organe haben die Aufgabe, die bestehende Rechtsordnung aufrecht zu erhalten.
Zur Zeit der Republikgründung hatte man, um keine Zeit zu verlieren, keine eigene Rechtsordnung aufgestellt, sondern sie in großen Teilen von europäischen Modellen übernommen. Auch das Strafgesetz richtet sich, genau wie die Verfassung, nach internationalen Prinzipien. Niemand kann zum Beispiel im Nachhinein für etwas bestraft werden, was zur Zeit der Tat nicht ungesetzlich war – kein Richter kann das anders auslegen.
Staatliche Regierungs- und Verwaltungsformen
Die Legislative und Exekutive gehören zur zentralen Staatsverwaltung. Die Türkei bietet Verwaltungsdienste jedoch nicht nur zentral in der Hauptstadt an, sondern auch regional, durch vom Volk gewählte Vertreter. |